Hallo!
Immerhin hast Du dadurch jetzt die Möglichkeit, einen Gleichstellungsantrag zu stellen, den hat man mit GdB 20 nicht.
Das ist in der Tat wenig. Ich habe 50, wegen der Psyche, Höherstufengsantrag wurde abgelehnt. Jetzt führen sie zwar Folgen der Borreliose mit auf, berücksichtigen das aber trotzdem nicht, ebenso wenig wie meine Arthrose in diversen Gelenken.
Gegen einen Widerspruchsbescheid kann man nicht noch mal Widerspruch einlegen, sondern muss beim Sozialgericht klagen. Ich klage auch, nachdem auch mein Widerspruch abgelehnt wurde.
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=948
Liebe Grüße
Annette
(08.02.2013, 12:49)Hopefulness schrieb: Heute kam der Bescheid vom Anwalt, das auf Widerspruch jetzt von
20 auf sagenhafte 30 aufgestockt wurde.
Immerhin hast Du dadurch jetzt die Möglichkeit, einen Gleichstellungsantrag zu stellen, den hat man mit GdB 20 nicht.
Zitat:Das mit Diagnosen wie Polyneuropathie, Myelitis, Lyme und Lyme Neuroborre, Fibromyalgie, SD Funktionsstörung...
Das ist in der Tat wenig. Ich habe 50, wegen der Psyche, Höherstufengsantrag wurde abgelehnt. Jetzt führen sie zwar Folgen der Borreliose mit auf, berücksichtigen das aber trotzdem nicht, ebenso wenig wie meine Arthrose in diversen Gelenken.

Zitat: Jetzt als nochmal Widerspruch einlegen
Gegen einen Widerspruchsbescheid kann man nicht noch mal Widerspruch einlegen, sondern muss beim Sozialgericht klagen. Ich klage auch, nachdem auch mein Widerspruch abgelehnt wurde.
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=948
Liebe Grüße
Annette