stüberin, überlege doch mal ob es nicht besser ist, vorerst mal den Betrieb nur stillzulegen. Das kann man wegen Krankheit machen. Bist du dann irgendwann über 55 Jahre alt und/oder dauerhaft erwerbsunfähig im Sinne des SGB hast du einen Freibetrag bei einer Betriebsaufgabe.
Ich habe das im Verwandtenkreis schon mal so machen lassen. Der Betrieb wurde wegen Krankheit nur unterbrochen bzw. vorläufig stillgelegt - und ist es nun schon seit einigen Jahren. Auch eine Verpachtung wäre keine Betriebsaufgabe, weil du ja dann Pacht erzielen würdest, die du wieder versteuerst.
Ich glaube, du solltest da mal einen guten Steuerberater um Rat fragen. Die Kosten für ihn sind bestimmt gut angelegt.
Hier kannst du ja schon mal schauen:
http://www.steuerlinks.de/gesetz/estg/par16.html#abs-4
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/...etrag.html
LG. Helena
Ich habe das im Verwandtenkreis schon mal so machen lassen. Der Betrieb wurde wegen Krankheit nur unterbrochen bzw. vorläufig stillgelegt - und ist es nun schon seit einigen Jahren. Auch eine Verpachtung wäre keine Betriebsaufgabe, weil du ja dann Pacht erzielen würdest, die du wieder versteuerst.
Ich glaube, du solltest da mal einen guten Steuerberater um Rat fragen. Die Kosten für ihn sind bestimmt gut angelegt.
Hier kannst du ja schon mal schauen:
http://www.steuerlinks.de/gesetz/estg/par16.html#abs-4
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/...etrag.html
LG. Helena
Ich lasse mich von niemandem verbiegen.