18.08.2013, 19:01
Liebe Beate,
Stillegen oder Überschreiben kann man nur einen Betrieb, den habe ich aber nicht. Künstlerische freiberufliche Arbeit ist allein an die Person gebunden.
Ich möchte schon gern einen rechtlichen Zustand erreichen, der es mir gestattet, auch wieder anzufangen, wenn das Hirn wieder funktioniert. Aber im Moment ist meine größte Sorge, dass man mir das Krankwerden nicht glaubt...
Stillegen oder Überschreiben kann man nur einen Betrieb, den habe ich aber nicht. Künstlerische freiberufliche Arbeit ist allein an die Person gebunden.
Ich möchte schon gern einen rechtlichen Zustand erreichen, der es mir gestattet, auch wieder anzufangen, wenn das Hirn wieder funktioniert. Aber im Moment ist meine größte Sorge, dass man mir das Krankwerden nicht glaubt...