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Härtefallregelung - Leistungen für Zahnersatz - Tipp
#1

Wer Probleme mit den Zähnen hat und Angst vor den Kosten sollte sich mal informieren, ob er unter die Härtefallregelung fällt:
- Diese Möglichkeit ist vielen nicht bekannt!

In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, das die Krankenkasse bis 100 % der Regelversorgung bei Leistungen zum Zahnersatz übernimmt:

Die vollständige Kostenübernahme richtet sich nach dem monatlichen Familien-Bruttoeinkommen. Den Grenzbetrag kann man bei der Krankenkasse erfragen. Da ich nicht weis, ob das von Kasse zu Kasse gleich ist und der Grenzbetrag von 2012 noch in gleicher Höhe besteht, möchte ich mich in der derzeitigen Betragshöhe nicht festlegen.

(z.B. lag der Grenzbetrag bei meiner Kasse in 2012 bei 1050 Euro für das Mitglied. Er erhöhte sich für das erste Familienmitglied um 393,75 Euro und für jedes weitere um 262,50 Euro.)
Für manchen Geringverdiener kann es ggf. interessant sein?! (z.B. bei Krankengeld- oder ALG 1-Zahlung (Nahtlosregelung))

Also bei der Kasse einfach mal erkundigen. Dann beim Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen und den Antrag bei der Kasse stellen.
Ggf. kann der Zahnarzt auch Auskunft dazu geben!
(Ich habe es z.B. auch erst nach Zahnarztwechsel von neuen Zahnarzt erfahren, das diese Möglichkeit besteht.)
(Unter dem Begriff Härtefallregelung oder Härtefallversorgung könnt Ihr gern selbst noch etwas dazu googeln....)

Viel Erfolg

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

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Thanks given by: Stahlkocher


Nachrichten in diesem Thema
Härtefallregelung - Leistungen für Zahnersatz - Tipp - von FreeNine - 14.01.2013, 13:25
RE: Härtefallregelung - Leistungen für Zahnersatz - Tipp - von Andi2 - 05.02.2013, 18:08
RE: Härtefallregelung - Leistungen für Zahnersatz - Tipp - von FreeNine - 05.02.2013, 19:12

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