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Gerichtsverhandlung Arzthaftung 23.01.2014 13:00 Uhr Landgericht Hannover
#61

Zitat:Hausel, mein Schulenglisch ist weitgehend verlorengegangen, kannst Du das mal übersetzen, was Du geschrieben hast und mir evtl. eine Quelle nennen?

Bitte sehr, liebe Annette:

Zitat:Die für Lyme-Borreliose ursächliche Spirochäte Borrelia Burgdorferi ist der häufigste durch Zecken übertragene menschliche Krankheitserreger in der nördlichen Hemisphäre. Sie ist auch die wahrscheinlich komplexeste bekannte Bakterie, da sie 132 Gene und 21 Plasmide hat und mit 90% ihres genetischen Materials mit keiner der bekannten Bakterien vergleichbar ist.

Diese Gene ermöglichen dem Organismus, sich in verschiedenen Formen anzupassen und bei unterschiedlichen Wirten die Abwehr mit mehreren Mechanismen zu umgehen und zu schwächen. Im Vergleich dazu ist die Spirochäte Treponema pallidum (der Organismus, der Syphilis verursacht) eine vergleichsweise einfacher Organismus mit nur 22 Genen und viel weniger adaptiver Fähigkeit.

Robert C. Bransfield, MD – Relationship of Inflammation and Autoimmunity to Psychiatric Sequelae in Lyme Disease

Ich wünsch dir alles Gute und baldige Erholung von diesem Tiefschlag! Heart Icon_unknownauthor_troest

LG, ticks
________________________________________________________
OnLyme-Aktion.org
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Thanks given by: Amethyst , Filenada
#62

Danke ticks, ich habe das mit eingebaut.

Ich habe auch noch Auszüge aus der http://www.bundesaerztekammer.de/page.as...1.100.1143

S. 5,6 und 9

beigefügt und das, wogegen durch die beklagte Ärztin meiner Ansicht nach verstoßen wurde, markiert. Ich bin sicher, dass nicht nur ich solche Verstöße hinnehmen musste, ich brauche dabei nur an Ingeborg Schmierer oder Anita zu denken, und dass das trotzdem als rechtlich korrekt auch noch richterlich abgesegnet wird, ist ein Skandal, der an die Öffentlichkeit gehört. Angry Angry Angry Angry

Aber alleine schaffe ich das nicht. Undecided

Zitat:Soll ich das auch noch an den Bundesgerichthof oder/und das Bundesverfassungsgericht schicken?

Die Frage steht immer noch, ebenso, wer noch darüber informiert bzw. damit konfrontiert werden sollte (der Vorstand meiner KK, der TK auf jeden Fall, da warte ich aber erst das schriftliche Urteil ab).

Ich hoffe, dass die nächste Verhandlung http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=3743 gerechter abläuft. Ich habe zwar da theoretisch nichts zu verlieren (wenn die mir aus Boshaftigkeit meinen unbefristeten GdB 50 aberkennen, dann gehe ich wirklich auf die Barrikaden, das dürfen sie rechtlich gar nicht), sondern nur etwas zu gewinnen aber wenn ich dieses Verfahren auch noch verliere, nimmt meine Psycvhe noch mehr Schaden.

Das Schlimme ist, dass ich diese ärztliche Inkompetenz, Unkenntnis und Ignoranz, diese eklatante Verletzung meines Grundrechtes auf Menschenwürde nicht zum ersten Mal erlebe. Mit meinem jetzt 21-jährigen Sohn, der Asperger-Autismus hat, lief es damals ähnlich ab, die Folgen waren weitreichend...

Liebe Grüße

Annette

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

Mitglied bei www.onlyme-aktion.org
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Thanks given by: Waldgeist
#63

Der Brief für Annette ist fertig.
Wir haben 8 Unterschriften zusammenbekommen. Das ist schon richtig gut. Heart

Da ich es nicht schaffe, den Brief als link hiereinzustellen, kopier ich ihn einfach.
Dabei kann es passieren, dass sich die Form verschiebt.
Der Brief ist aber im Original richtig gesetzt.
Adressen und Aktenzeichen hab ich in dieser Kopie rausgenommen.
Die Gesprächsauszüge mit dem Gutachter sind im Original kursiv gesetzt.

C/O
Klaus Kolbe

4.2.2014
Zur Kenntnis:
Landgericht HannoverLandgericht Hannover
19. ZivilkammerPräsident des Langerichts
Vors. Richter Herr SchulzHerr Dieter Schneiderwind

Kanzlei Ziegler
z.Hd. Herrn Dr. Ziegler

Stellungnahme zur Gerichtsverhandlung über eine Arzthaftungsklage
23.1.2014, 13.00 Uhr,

Sehr geehrter Herr Schulz,
wir, die Unterzeichner dieses Schreibens, haben an der o.a. Verhandlung teilgenommen.
Da wir nicht aus Neugier anwesend waren sondern als Betroffene mit ähnlichen Erfahrungen wie die Klägerin, leiden wir doch wie sie ebenfalls seit Jahren an der Multiorganerkrankung einer chronischen persistierenden Borreliose, möchten wir Ihnen gerne ein Feedback zu Ihrer Verhandlung übermitteln.
Im Anschluss an die Verhandlung hatten wir übereinstimmend folgenden Spontaneindruck:

> der Nachweis einer fehlerhaften Behandlung durch die Ärztin drehte sich fast
ausschließlich um die Frage, ob die Zeit zwischen Eingang der Laborbefundes
und dem Behandlungsbeginn 10, 12 oder 14 Tage betragen habe und
> ob sich diese Zeitspanne ursächlich als fehlerhafte ärztliche Behandlung
mit der Folge gesundheitlicher Nachteile für die Klägerin feststellen lasse.
> Sozusagen als Nebenkriegsschauplatz wurde eine Diskussion über die
Anwendbarkeit der sogenannten S1-Leitlinie für die Behandlung einer
Neuroborreliose angestoßen bzw. zugelassen.
-2-



-2-
Wir, die Unterzeichner, hatten zuvor weder Einblick in die Klageschrift noch in sonstige Prozessakten. Uns war nach Schluss der mündlichen Verhandlung vollkommen unverständlich, dass ein versierter Anwalt einen Prozess um Arzthaftung begründet haben sollte mit einem um 10 oder 12 Tage verzögerten
Behandlungsbeginn, wenn andererseits die Infektion mit Borrelien zu diesem Zeitpunkt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits 9 Monate zurücklag und die Borreliose längst in ein chronisches Stadium übergegangen war.
Erst nach Kenntnissnahme der Klageschrift sowie weiterer Prozessakten ist das Drama dieser mündlichen Verhandlung einzuordnen.

Ein Deutschlehrer hätte, wäre diese Verhandlung als Aufsatz zu beurteilen gewesen attestiert:
„Thema verfehlt! Setzen! Ungenügend!“

Waren doch in dieser Verhandlung so gut wie gar nicht

> die 11-seitige Klageschrift des Anwalts Ziegler vom 21.5.2012,
> die ebenfalls 11-seitige Replik des gleichen Anwalts auf das oberflächliche
und z.T. fehlerhafte Gutachten des Allgemeinmediziners Franke vom
9.8.2013
> oder die ebenfalls 11-seitige Entgegnung der Klägerin zum Schreiben des
gegnerischen Anwalts vom 7.11.2012
Gegenstand der Erörterung.

Pars pro toto:
> allein die Tatsache, dass die behandelnde Ärztin in den Monaten Juli 2006 bis
Februar 2007 auf Grund des klinischen Befundes auch nicht annähernd auf
die Idee kam, eine Borreliose in Erwägung zu ziehen, zumal sie wusste,
dass die Klägerin in einem Waldkindergarten arbeitete,
> dass Sie dann im chronischen Stadium der Borreliose Doxycyclin verordnete,
ein Medikament das ausgewiesenermaßen nur zu Beginn einer Infektion mit
Borrelien angebracht ist,
> dieses Medikament dann noch untertherapiert, d.h. nicht dem Körpergewicht
der Patientin angepasst verordnete und
> schließlich auch nicht im Blutspiegel überprüfte, ob die Dosierung
gewährleistet, daß die Spitze des Blutspiegels sich in der Mitte zwischen 10
und 20 mg/l einpendelt (Burrascano)
beweist, dass ihre Kenntnisse über eine sorgfältige Borreliosetherapie sich nicht nur in Grenzen halten, sie vielmehr mit dieser Art unvollständiger oder falscher Behandlung der Chronifizierung einer Borreliose weiterhin Tür und Tor öffnet.

Nach der Verhandlung ergibt sich ein längeres Gespräch Zuschauer – Gutachter.
Zitiert nach Gedächtnisprotokoll:
Zuschauer: „Ist von der Ärztin damals Doxycyclin eigentlich gewichtsadaptiert gegeben worden?
Gutachter, mit erstauntem Blick: „Ich wusste gar nicht, dass man das soll.“
-3-


-3-
Zuschauer: „Naja, in der Veterinärmedizin ist das selbstverständlich. Stellen Sie sich vor, ein Chihuahua bekommt die gleiche Dosis wie ein Neufundländer.
Dazu kommt, dass borrelioseerfahrene Humanmediziner die sogenannte minimale bakteriostatische Serumkonzentration des Doxycyclin im Blut ermitteln, um zu sehen, ob die verordnete Dosis überhaupt wirksam ist.“
Das war dem Gutachter vollkommen unbekannt.
Zuschauerurteil: Ein echter Experte also.

Die Erfahrungen aller anwesenden Borreliosekranken laufen darauf hinaus, dass bei der Therapie ihrer eigenen Infektion die gleichen ärztlichen Fehler
schon fast als therapeutische Normalität zu verzeichnen sind:
zwei Drittel aller Erkrankten warten 2 Jahre und länger von der Infektion bis zur Diagnose und Therapie. Sie suchen in dieser Zeit durchschnittlich 8 (acht!)
Ärzte auf, bis die treffende Diagnose gestellt wird (borreliose-nachrichten.de). Vielfach wird dann nach der Faustformel 200 mg Doxy für maximal drei Wochen untertherapiert und so durch falsche Behandlung einer chronische Borreliose der Weg bereitet.

Dies ist nur ein Punkt, der es Wert gewesen wäre, differenziert behandelt zu werden. Ein Dutzend weiterer Aspekte ließen sich mühelos belegen, würden aber die Zielvorstellungen dieses Schreibens überfordern.
Nur ein weiteres Beispiel: eine Impfung in eine bestehende Infektion ist überall in der Medizin eine Sache des Abwägens:
„Gegen eine Impfung sprechen z.B. akute behandlungsbedürftige Erkrankungen.“ (Kassenärztliche Bundesvereinigung).
Für die behandelnde Ärztin und den Gutachter scheint diese Einschränkung nicht zu gelten. Laut Gutachteräußerung während der Verhandlung wäre es eine Überforderung, jeden Patienten auf behandlungsbedürftige Krankheiten hin abzufragen.


Weshalb allerdings der Anwalt der Klägerin aus der Anwaltskanzlei Ziegler die auf 33 Seiten fixierten Argumente seiner eigenen Kanzlei auch nicht ansatzweise zum Gegenstand der Diskussion machte, entzieht sich unserer Kenntnis.

Statt einer differenzierten, der komplexen Erkrankung angemessener Erörterung werden fast ausschließlich die z.T. hanebüchenen Argumente des Gutachters aufmerksam betrachtet und gewendet.

(„Würden Sie denn sagen, dass das Verhalten der Beklagten fehlerhaft oder grob fahrlässig war?“ - „Naja, fehlerhaft war das vielleicht schon irgendwie, aber nicht grob fahrlässig.“ - Diktat fürs Protokoll: „Das Verhalten der Beklagten war nicht grob fahrlässig.“)
Mit dieser Art der Beweisführung kann ich auch beweisen, dass – pardon -
Schweine fliegen können.
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-4-
Auch die länger dauernde Diskussion über die Nützlichkeit oder Anwendbarkeit der sogenannten S1-Leitline war in diesem Zusammenhang nicht zielführend, existiert diese Leitlinie für Neuroborreliose doch erst seit dem Jahre 2008.

Übrigens: der Anwalt der Klägerin bemerkt während der Verhandlung auch diesen Lapsus nicht und schweigt.

Nach der Verhandlung ergibt sich ein längeres Gespräch Zuschauer – Gutachter.
Zitiert nach Gedächtnisprotokoll:
Zuschauer: „Wieso werden die S1-Leitlinien für Neuroborreliose plötzlich auf eine Lyme Borreliose als Beweis für richtige Behandlung angewandt? Der Laborbericht aus 2007 spricht von ener „frischen“ Lyme Borreliose.“
Gutachter: Ja, hier geht einiges durcheinander, alles etwas unlogisch hier.“

Sehr geehrter Herr Schulz, Sie haben sich vielleicht mit der Tatsache auseinandergesetzt, dass die Diskussion um Diagnose und Therapie in den USA, in Europa, in Deutschland (siehe „Zeckenkrieg“) von zwei „Lagern“ beherscht wird (vgl. die Synopse der MedRIC-Foundation, die Ihnen vorliegt):
„Lager A“ behauptet wider alle Erfahrung von hunderttausenden mit Borrelien infizierten Menschen, dass nach einer längstens 4-wöchigen Antibiose mit
200 mg Doxycyclin keine Borrelie überlebt haben kann und sich demzufolge auch keine chronische Borreliose entwickeln kann.
Noch vorhandene Beschwerden werden dann als somatoforme Störung oder psychogene Erkrankung, als Fibromyalgie oder MS, als Chronic Fatique Syndrome oder allgemein als Hypochondrie o.ä. etikettiert.
Nicht selten erfolgt schließlich die (in der Regel sinnlose) Überweisung zu einem Psychiater oder der Aufenthalt in einer psychsomatischen Klinik.
Dass diese apodiktische Aussage die Würde der oft schwer erkrankten
Menschen verletzt, scheint den Apologeten dieses Lagers nicht bewußt oder gleichgültig zu sein.

Nach der Verhandlung ergibt sich ein längeres Gespräch Zuschauer – Gutachter.
Zitiert nach Gedächtnisprotokoll:
Im Verlauf des Gespräches wiederholte der Gutachter, dass die Behandlung der Ärztin mit Antibiotika vollkommen ausreichend gewesen sei.
Gutachter sinngemäß: „Eine tägliche Infusionstherapie, die manche Ärzte bei Borreliose verabreichen, dient doch wohl eher einer optimalen Zuwendung zum Patienten, als dass sie eine adäquate Behandlung ist. Außerdem ist das eine gute Einnahmequelle der Kollegen.“
Abschließende Konsequenz des Gutachters: „Ich werde es mir dreimal überlegen, noch einmal ein Gutachten in einem solchen Fall zu erstellen.“
Recht hat er.

Ärztliche Verteter des „Lagers B“ diagnostizieren und therapieren die Borreliose nach vorliegenden klinischen Symptomen.
Die Grundüberzeugung, dass eine chronische Borreliose mit derzeitigen Mitteln nicht leicht heilbar ist und die wiederholte Gabe von Antibiotika zumindet vorübergehend die vielfachen Symptome soweit lindern können, dass ein gelegentlich beschwerdefreies Leben möglich ist, ist für diese Ärzte Leitschnur des Handelns.
-5-


-5-
Eine oberflächliche Behandlung des Themas in einer mündlichen Verhandlung
führt in aller Regel zu dem von vielen Betroffenen erfahrenen und erlittenen Teufelskreis:

Im Zusammenwirken von einseitigen Gutachtern aus dem Umfeld des „Lagers A“, die im Regelfall alle Beschwerden der Betroffenen negieren, sie jedenfalls nicht ursächlich einer Borrelioseinfektion zuordnen oder eine Borreliose speziell in diesem Fall oder generell verneinen und einem Richter, der den Ansichten dieses Gutachters kritiklos folgt, bewirkt, das kaum ein an Borreliose erkrankter Mensch vor deutschen Gerichten gerecht behandelt wird.
Der Gutachter Franke argumentiert konkludent im Sinne des „Lagers A“.

Fairness im Verfahren würde nunmehr gebieten – sofern sich das Gericht dem Gebot der Wahrheitsfindung verpflichtet fühlt – nunmehr einen Gutachter des „Lagers B“, also einen wirklich Borreliose erfahrenen und somit in diesem Prozess kompetenten Gutachter zu benennen.
Damit wäre die Waffengleichheit zwischen den Parteien wieder hergestellt.

Herr Schulz, mit Spannung erwarten wir alle Ihren für den 17. Februar avisierten Richterspruch.

Dann wird sich entscheiden, ob Sie die Pessimisten unter uns bestätigen.
(„Der handelt wie alle anderen: Sachverhalt einseitig darstellen, Gutachter bestellen, der wenig bis keine Ahnung, aber feste Überzeugungen hat, mündliche Verhandlung, in der auf keine der wesentlichen Fragen eingegangen wird, Ablehnung der Klage, flambiert mit der Attitüte des Bedauerns – alles wie immer.“)

Aber vielleicht werden ja auch unsere Optimisten bestätigt.

(„Eigentlich machte er den Eindruck, die Wahrheit herausfinden zu wollen.
Jedenfalls hat er oft genug Blickkontakt zu dem Anwalt der Klägerin gesucht, es schien so, als hätte er ihn gerne zum Verbündeten gehabt.
Schade nur, dass dieser Anwalt total unvorbereitet oder uninformiert und damit ein glatter Ausfall war – er hätte das Bemühen um Wahrheitsfindung effizient unterstützen können.“)

Herr Schulz, wir alle warten auf Ihr Urteil.
Mit freundliche Grüßen
Unterschriften

Gehört zu den Onlyme-Aktivisten: www.onlyme-aktion.org
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#64

Meine Stellungnahme im Anhang, sie wird morgen beim Gericht und bei dessen Präsidenten ankommen, ist ja innerhalb der Stadt. Selbstverständlich zweimal mit Einschreiben/Rückschein Dr. Ziegler bekommt sie ebenfalls mit einem extra Schreiben, das habe ich vorhin noch zur Post gebracht.

Aktenzeichen und Namen habe ich natürlich rausgelassen, Namen statt dessen ... und in Klammern erklärt

Auch wenn die Schreiben vielleicht den Eindruck entstehen lassen, dass es mir psychisch doch ganz gut gehen muss, weil man so etwas mit einer schweren Depression doch gar nicht schreiben können kann: dem ist nicht so, es gab gerade in der ersten Tagen nach der Verhandlung Tage, wo ich stundenlang völlig apathisch auf dem Sofa lag. Blush
Es ist meine unglaubliche Wut auf das, was da gelaufen ist,die mir die Energie gibt, das schreiben zu können, es ist für mich überlebenswichtig, diese Wut rauszulassen, diesen Skandal nicht kommentarlos hinzunehmen. Und im Verfassen von Schreiben an Behörden & Co bin ich durch die Erfordernisse wegen der autistische Behinderung meines Sohnes (diagnostiziert im August 2001), seit der Borreliose-Chronifizierung in eigener Sache (seit 2007) und meine langjährige Selbsthilfetätigkeit in verschiedenen Bereichen (seit 2002) zwangsläufig sehr routiniert.

Liebe Grüße

Annette


Angehängte Dateien
.pdf Schreiben_Kanzlei_anonymisiert.pdf Größe: 27,29 KB  Downloads: 33
.pdf Stellungnahme_Gericht_anonymisiert.pdf Größe: 76,35 KB  Downloads: 26

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

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(Bertolt Brecht)

Mitglied bei www.onlyme-aktion.org
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#65

pelle schrieb:Fairness im Verfahren

Europäische Menschenrechtskonvention

http://dejure.org/gesetze/MRK

Artikel 6

http://dejure.org/gesetze/MRK/6.html


Artikel 6
Recht auf ein faires Verfahren

(1) Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche
und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren.... verhandelt wird.


Aber diese Verhandlung, die ja Bestandteil des Verfahrens ist, war alles andere als fair...

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

Mitglied bei www.onlyme-aktion.org
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Thanks given by: Rosa45 , Morbus Bahlsen , Amrei
#66

Morgen

Der Laborbefund wurde vom Labor als positiv bewertet, ich hatte seit 9 Monaten gesundheitliche
Beschwerden, die durch eben diesen positiven Laborbefund

Hattest du Banden wenn ja welchen bsp 83 oder 100 ist ja beweisend also nachschauen.

Wurde nur El. gemacht oder auch andere Untersuchungen bsp Mrt Ct Liq. Biobsie Immunssystemstatus die beweisen sind ?

Co Inf ?

Der Gutachter ist Vertreter der Lehrmeinung, die besagt, es gäbe keine chronische Borreliose und
jede Borreliose, egal in welchem Stadium, sei mit wenigen Woche an Antibiotikum geheilt. Die
Realität sieht leider anders aus, gerade die üblichen 20 Tage je 200 mg Doxycyclin

Da muss noch rein das die Wundertherapie mit Doxi Zysten und Cellwandlose Bakterien macht, bzw nach heuten Wissenschaftleichen Kenntnisstand eine reine Fehltherapie ist, bezahlt von der KK.

Siehe H.

Spenden sammeln damit du weiter kämpfen kannst ?

Hausel
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Thanks given by: Rosa45
#67

Hallo Hausel,

m.M. das Problem ist, das es in eine Richtung gelenkt wurde in der man keine Chance mehr hat.

Denn im Grundsatz ist der Ansatz völlig fehl geleitet worden (ich unterstelle mal Unabsichtlichkeit bei Gericht obwohl meine Erfahrung beim LG Hannover ähnlich ist).
Die grundsätzliche Frage ist doch, ob Jahre vorher Anhaltspunkte vorlagen ob man auf Borreliose hätte untersuchen müssen (da liegt der Hase im Pfeffer) und wenn ja, wie wahrscheinlich wäre ein reaktionspflichtiges Ergebnis heraus gekommen.

Auf diese zwei Punkte wäre es ganz entscheidend angekommen, denn wenn das so ist, dann hätte der Arzt beweisen müssen das es trotz einer zu dem (füheren) Zeitpunkt eingeleiteten Therapie trotzdem zu den Folgeschäden gekommen wäre - Beweislastumkehr bei unterlassener Befunderhebung.
Dabei ist es im rechtlichen Sinne völlig egal ob es chronische Borreliose gibt oder nicht.

LG Rosa

Ich lese das so aus den Kommentaren heraus, genau das wird ja bei mir auch versucht.
Operativ wurde bei mir angeblich ein sicherer Meniskusriss ohne Unfall oder Trauma versorgt. Ups, als der während der OP nicht zu finden war, solls dann eine PVNS (Wahrscheinlichkeit 1 zu 1 Mio) gewesen sein. Als es dann das nicht war, dann solls ein Knorpelschaden gewesen sein.....
Es war aber am Tag nach der OP schon eine floride Synovialitis bekannt - dieser Befund wurde weder weiter gegeben an nachbehandelnde Ärzte, noch behandelt. Was meinst Du woran die Gegenseite sich versucht aufzuhängen? Die versuchen immer wieder von dem pathologischen Befund abzulenken - der allerdings beweist, das es nichts anderes war als eine Infektion des Kniegelenkes.
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Thanks given by:
#68

das liesst sich fast wie ein schlechter Roman, aber ein ganz schlechter!
Was der Anwalt sich da naja sagen wir mal "abgekniffen" hat indem er selber als Spezi gar nicht erst erschienen ist und lieber einen zur Verhandlung schickt der offensichtlich NULL Ahnung hat, das spricht nicht unbedingt für ihn.
Ich hatte auch die Idee mich an ihn zu wenden, mittlerweile bin ich nur noch froh das nicht getan zu haben!
Ich ziehe meinen Hut vor dir und deinem biss.
Ich selber habe diese Kraft nicht mehr, leider.
Unfassbar was noch immer in unserem "Rechtssystem" so abläufft...das macht einen schon irgendwie sprachlosSadSadSadSad

Nimm dir Zeit, solang dir welche bleibt.....
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Thanks given by:
#69

Annette, Hut ab vor Deinen Stellungnahmen.
Jetzt wünsche ich Dir ein kleines Wunder
und
einen Anwalt der sein Verhalten wieder gutmachen möchte.
Es ist aber auch eine solch komplizierte, umstrittene, .....
Für manche Einbrüche werden X Tage Verhandlung anberaumt,
ich würde sagen 2-3 Tage werden allein bei Borre gebraucht um die Situation zu schildern. Welches Gericht hat das Thema auf seiner Tagesordnung ? Wer schafft es als Betroffener bis dort ?
Doch Zeiträume können auch folgendes leisten.
Zeile 5 - 2002, ich stelle mir mal vor ich wäre es.
Zeile 33 - würde sicher 2013 so auf mich zutreffen, nach der Geschichte.
http://openjur.de/u/667975.html
++++++++++
Das können wir nicht auch noch leisten !
http://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt...chtung.pdf
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Thanks given by: landei , Amrei
#70

Annette ich leide wirklich sehr mit dir.

Unser Prozeß ging vor dem OLG verloren.

Die Revision vor dem BGH mit Begründung der Richter abgelehnt:
weil sie nicht aufzeigt, dass die Rechtslage grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung eine Entscheidung des Revisionsgericht erfordert. Von einer näheren Begründung wird abgesehen.

Und jetzt noch die absolute Krönung.
Wir haben damals gesagt wir wollen jedes weitere Kostenrisiko für uns vermeiden.

Jetzt kommt ein Schreiben vom Anwalt die RV zahlt ihm die Gebühren als Korrespondenzanwalt nicht.
Begründung der Versicherung :
Er ist nicht im Landesgerichtbezirk des Versicherungsnehmer ansässig.
Anwalt hält die Auffassung der Versicherung für nicht rechtens und er könnte Klage gegen die Versicherung erheben um uns von den Kosten freizustellen.
Werde am Donnerstag mit ihm telefonieren.
Ich glaub ich bin im falschen Film.
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